Inhaber: Harald  Krenn

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Übersicht der Nebenkosten

Kaufverträge

  1. Grunderwerbsteuer - vom Wert der Gegenleistung3,5%
  2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht)1%
  3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters, sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
  4. Kosten und Abgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
  5. Übernahme von Förderungsdarlehen (länderweise unterschiedlich)
  6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlußgebühren für Wasser, Kanal, Strom, Gas, etc.
  7. Vermittlungsprovision Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten
    • Wert bis € 36.336,42 je 4%
    • Wert ab € 48.448,49 je 3%
    • von € 36.336,43 bis € 48.448,49je € 1.453,46

Mietverträge

  1. Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahres- Bruttomietzinses. Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit Ats 120,-
  2. Kosten der Vertragserrichtung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
  3. Vermittlungsprovision Haupt- und Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art
  4. Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit oder mehr als 3 Jahre:
    3 Bruttomietzinse von Vermieter und Mieter und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
  1. Vertragsdauer eine Befristung von 2 - 3 Jahren:
    3 Bruttomietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
    2 Bruttomietzinse vom Mieter, bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder
    unbestimmte Zeit 1 Bruttomietzins ergänzend vom Mieter
  1. Vertragsdauer weniger als 2 Jahre:
    3 Bruttomietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
    1 Bruttomietzins vom Mieter, bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
    1 Bruttomietzins ergänzend vom Mieter, bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder
    unbestimmte Zeit 1 Bruttomietzins ergänzend vom Mieter
  1. Vermittlungsprovison bei Untermietverträge über einzelne Wohnräume
    1 Bruttomietzins von Vermieter und Mieter

Gemäß § 24 Maklerverordnung ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomonatsmietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.

Hypothekardarlehen

  1. Vergebührung des Darlehensvertrages 0,8%
    bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre 1,5%
  2. Grundbucheintragungsgebühr1,1%
  3. Allgemeine Rangordnung für Verpfändung0,5%
  4. Kosten der Errichtung der Pfandurkunde nach den Tarifen des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen
  5. Kosten einer allfälligen Schätzung lt. Sachverständigentarif
  6. Vermittlungsprovision 5 % der Darlehenssumme oder 2 % der Darlehenssumme, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß § 15 Abs. 1 IMVO steht
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